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differenziertes Angebot über
- den Vorentwurf, der als weitere Besprechungsgrundlage dient,
- oder über die komplette Ausführungsplanung,
- über die Leistungsbeschreibung die zur Angebotseinholung dient,
- über die Baustellenkontrolle, die zur Prüfung der beauftragten Handwerkerleistung dient,
- sowie zur Koordinierung der einzelnen Gewerke.
© Ute Heyden
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